Gregor Conteur
Nombre de messages : 3810 Date d'inscription : 08/02/2011
Feuille de personnage Pseudo IG: Type de personnage:
| Sujet: [Demande de CJE - Wurttemberg - Clos] - Brigandage - Calinette / Dominus / Freewheelinfranklin Ven 23 Sep 2011 - 9:46 | |
| Voici une lettre reçue par le Procureur du Wurtemberg, sir Halli Il me demande de mettre en procès trois personnes, pour brigandage sur le sieur Mucki Au nom de la Coopération Judiciaire que nous avons avec le Royaume d'Allemagne, j'applique sa demande - Citation :
- Hallo Gregor.,
I am the attorney of Württemberg (German Kingdom). We had a robbery in our area. I ask you to accuse the following people. Here, the indictment:
Calinette:
Hohes Gericht,
die Angeklagte Calinette aus Epinal, Duché de Lorraine wird zur Last gelegt, am 12.09.1459, zwischen Schaffhausen und Rottweil, zusammen mit Dominus und Freewheelinfranklin, versucht zu haben, den Bürger Mucki auszurauben. Der Versuch gelang und es wurden ca. 4 Taler erbeutet. Eine Aufzeichung des Inventars liegt leider nicht vor.
Von Mucki liegt ein Gedankenauszug als Beweis der Straftat vor: http://s7.directupload.net/images/110920/c3qtsfs8.jpg
Dies verstößt gegen §3 des Strafgesetzes von Württemberg, hier der Auszug:
§ 3 Störung des öffentlichen Friedens 1. Wer sich ungebührlich verhält, kann der Störung des öffentlichen Friedens für schuldig befunden werden. 2. Wer wegelagert, raubt oder stiehlt, macht sich der Störung des öffentlichen Friedens schuldig. 3. Wer mordet oder totschlägt, macht sich der Störung des öffentlichen Friedens schuldig. 4. Wer bewusst einen mutmaßlichen Straftäter vor der Strafverfolgung schützt, macht sich der Störung des öffentlichen Friedens schuldig. 5. Wer die Existenz des einen Gottes bestreitet oder ihn lästert macht sich der Störung des öffentlichen Friedens schuldig.
Die Angeklagte ist in Württemberg noch nicht vorbestraft. Ich plädiere in diesem Fall auf Schuldig und rufe das Opfer in den Zeugenstand!
22.09.1459 Sir Halli, Lord of Sherwood Forest Staatsanwalt
Dominus
Hohes Gericht,
der Angeklagte Dominus aus Luxeuil, Franche-Comté wird zur Last gelegt, am 12.09.1459, zwischen Schaffhausen und Rottweil, zusammen mit Calinette und Freewheelinfranklin, versucht zu haben, den Bürger Mucki auszurauben. Der Versuch gelang und es wurden ca. 4 Taler erbeutet. Eine Aufzeichung des Inventars liegt leider nicht vor.
Von Mucki liegt ein Gedankenauszug als Beweis der Straftat vor: http://s7.directupload.net/images/110920/c3qtsfs8.jpg
Dies verstößt gegen §3 des Strafgesetzes von Württemberg, hier der Auszug:
§ 3 Störung des öffentlichen Friedens 1. Wer sich ungebührlich verhält, kann der Störung des öffentlichen Friedens für schuldig befunden werden. 2. Wer wegelagert, raubt oder stiehlt, macht sich der Störung des öffentlichen Friedens schuldig. 3. Wer mordet oder totschlägt, macht sich der Störung des öffentlichen Friedens schuldig. 4. Wer bewusst einen mutmaßlichen Straftäter vor der Strafverfolgung schützt, macht sich der Störung des öffentlichen Friedens schuldig. 5. Wer die Existenz des einen Gottes bestreitet oder ihn lästert macht sich der Störung des öffentlichen Friedens schuldig.
Der Angeklagte ist in Württemberg noch nicht vorbestraft. Ich plädiere in diesem Fall auf Schuldig und rufe das Opfer in den Zeugenstand!
22.09.1459 Sir Halli, Lord of Sherwood Forest Staatsanwalt
Freewheelinfranklin
Hohes Gericht,
der Angeklagte Freewheelinfranklin aus Castres, Comté de Toulouse wird zur Last gelegt, am 12.09.1459, zwischen Schaffhausen und Rottweil, zusammen mit Calinette und Dominus, versucht zu haben, den Bürger Mucki auszurauben. Der Versuch gelang und es wurden ca. 4 Taler erbeutet. Eine Aufzeichung des Inventars liegt leider nicht vor.
Von Mucki liegt ein Gedankenauszug als Beweis der Straftat vor: http://s7.directupload.net/images/110920/c3qtsfs8.jpg
Dies verstößt gegen §3 des Strafgesetzes von Württemberg, hier der Auszug:
§ 3 Störung des öffentlichen Friedens 1. Wer sich ungebührlich verhält, kann der Störung des öffentlichen Friedens für schuldig befunden werden. 2. Wer wegelagert, raubt oder stiehlt, macht sich der Störung des öffentlichen Friedens schuldig. 3. Wer mordet oder totschlägt, macht sich der Störung des öffentlichen Friedens schuldig. 4. Wer bewusst einen mutmaßlichen Straftäter vor der Strafverfolgung schützt, macht sich der Störung des öffentlichen Friedens schuldig. 5. Wer die Existenz des einen Gottes bestreitet oder ihn lästert macht sich der Störung des öffentlichen Friedens schuldig.
Der Angeklagte ist in Württemberg noch nicht vorbestraft. Ich plädiere in diesem Fall auf Schuldig und rufe das Opfer in den Zeugenstand!
22.09.1459 Sir Halli, Lord of Sherwood Forest Staatsanwalt
best greetings Halli Ainsi, j'ai regardé, seul Dominus est en FC, les autres je ne peux intenter de procès Que dois-je faire dans ces conditions? | |
|
Lara.... Ex Franc-Comtesse
Nombre de messages : 2863 Date d'inscription : 20/03/2011
Feuille de personnage Pseudo IG: Type de personnage:
| Sujet: Re: [Demande de CJE - Wurttemberg - Clos] - Brigandage - Calinette / Dominus / Freewheelinfranklin Sam 8 Oct 2011 - 12:25 | |
| Aucun sur nos terres. A classer.
| |
|
Lara.... Ex Franc-Comtesse
Nombre de messages : 2863 Date d'inscription : 20/03/2011
Feuille de personnage Pseudo IG: Type de personnage:
| Sujet: Re: [Demande de CJE - Wurttemberg - Clos] - Brigandage - Calinette / Dominus / Freewheelinfranklin Sam 8 Oct 2011 - 12:37 | |
| - Citation :
- Sir Halli,
We don’t have any Calinette, Dominus or Freewheelinfranklin on our area, so we are sorry to tell you that we can’t accuse them for their crime.
Lara von Dumb de sparte, Procureur de Franche Comté.
| |
|
Contenu sponsorisé
| Sujet: Re: [Demande de CJE - Wurttemberg - Clos] - Brigandage - Calinette / Dominus / Freewheelinfranklin | |
| |
|